BIO-TATTOOS
Urteil zum Thema „Bio-Tattoo“, 19.März 2001
Immer wieder war in einschlägigen Medien bereits davor gewarnt worden,
dass sog. „Bio-Tattoos“, welche nach einer gewissen Zeit von
selbst verschwinden, Humbug sind.
Auch das Tattoo.net berichtete hierüber. Belegt wurde diese Sichtweise
durch Aussagen renom- mierter Fachleute. Nun hat auch die deutsche Justiz
erkannt, dass „Bio-Tattoos“ nichts weiter als eine Lüge
sind. Das Amtsgericht Trier verurteilte eine „Bio-Tätowiererin“ zu
einem Schmerzensgeld i.h.V. DM 5.000,00 (Amtsgericht Trier, Aktenzeichen
7C 233/99).
Eine Kundin hatte sich bei der „Bio-Tätowiererin“ ein „Bio-Tattoo“ stechen
lassen, welches – wie nicht anders zu erwarten war – nicht verschwand.
Lt. Aussage verschiedener „Bio-Tätowierer“ wird die Farbe
bei diesem Verfahren nur in die obere Hautschicht eingebracht, so dass das „Tattoo“ nach
einigen Jahren wieder verschwindet. Ein Gutachter stellte nun jedoch fest,
dass „Farbpigmente, die lediglich in die obere Hautschicht eingebracht
seien, innerhalb von vier Wochen durch den Prozess der Hauterneuerung völlig
verschwinden würden“. Da dies in diesem konkreten Fall nicht
geschah, müssen sich die Pigmente in tieferen Hautschichten befinden.
Damit ist sicher, dass diese Farbpig- mente, wie bei einem herkömmlichen
Tattoo, in der Haut verbleiben.