BIO-TATTOOS

Urteil zum Thema „Bio-Tattoo“, 19.März 2001

Immer wieder war in einschlägigen Medien bereits davor gewarnt worden, dass sog. „Bio-Tattoos“, welche nach einer gewissen Zeit von selbst verschwinden, Humbug sind.
Auch das Tattoo.net berichtete hierüber. Belegt wurde diese Sichtweise durch Aussagen renom- mierter Fachleute. Nun hat auch die deutsche Justiz erkannt, dass „Bio-Tattoos“ nichts weiter als eine Lüge sind. Das Amtsgericht Trier verurteilte eine „Bio-Tätowiererin“ zu einem Schmerzensgeld i.h.V. DM 5.000,00 (Amtsgericht Trier, Aktenzeichen 7C 233/99).

Eine Kundin hatte sich bei der „Bio-Tätowiererin“ ein „Bio-Tattoo“ stechen lassen, welches – wie nicht anders zu erwarten war – nicht verschwand. Lt. Aussage verschiedener „Bio-Tätowierer“ wird die Farbe bei diesem Verfahren nur in die obere Hautschicht eingebracht, so dass das „Tattoo“ nach einigen Jahren wieder verschwindet. Ein Gutachter stellte nun jedoch fest, dass „Farbpigmente, die lediglich in die obere Hautschicht eingebracht seien, innerhalb von vier Wochen durch den Prozess der Hauterneuerung völlig verschwinden würden“. Da dies in diesem konkreten Fall nicht geschah, müssen sich die Pigmente in tieferen Hautschichten befinden. Damit ist sicher, dass diese Farbpig- mente, wie bei einem herkömmlichen Tattoo, in der Haut verbleiben.